Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Betreiberin eines EMS-Studios (Elektro-Muskel-Stimulation) ihren Betrieb wieder öffnen darf.
Die Antragstellerin betreibt ein EMS-Studio (Elektro-Muskel-Stimulation). Unter Bezugnahme auf die Corona Schutzverordnung hat der Landkreis die Schließung des Studios mit der Begründung angeordnet, es handele sich um eine ähnliche Einrichtung wie öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und Saunen.
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag der Betreiberin stattgegeben: Ein typisches Fitnessstudio zeichne sich dadurch aus, dass sich dort gleichzeitig und ohne Voranmeldung eine große Anzahl von Personen aufhalte, die an einer Vielzahl von unterschiedlichen Geräten trainiert oder gemeinsam einen Gruppenkurs besucht. Dies treffe auf das Studio der Antragstellerin gerade nicht zu. Dort halten sich lediglich zwei, max. drei Personen zeitgleich auf. Trainiert werde nur mit dem eigenen Körper, Fitnessgeräte würden (mit Ausnahme der Elektroden, die mit einem speziellen Elektrostimulationsgerät verbunden sind) nicht genutzt. Körperlicher Kontakt zwischen der trainieren Person und dem Trainer fänden in der Regel nicht statt.
VG Hannover, Beschluss vom 20.5.2020 – 15 B 2505/20