Kein genereller Anspruch auf Homeoffice-Arbeitsplatz, aber weitergehende Schutzpflicht des Arbeitgebers in Corona-Zeiten!
Mangels vertraglicher und gesetzlicher Regelung haben Arbeitnehmer grundsätzlich weder einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz an ihrem Wohnsitz (Homeoffice) noch auf einen Einzelarbeitsplatz. Jedoch ist der