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Beherbergungsverbot aufgehoben: Hotels und Pensionen sind nicht Treiber des Infektionsgeschehens!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Donnerstag einem Eilantrag von Urlaubern aus Recklinghausen (NRW) gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg stattgegeben. Dieses galt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Coronafälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert worden.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen in einem Maße Förderer des Infektionsgeschehens seien, sodass derart drastische Maßnahmen nicht vermittelbar sind.

Hotelbesitzer und Pensionsbetreiber in Baden-Württemberg können aber noch nicht endgültig aufatmen, da Rechtsmittel gegen diese Entscheidung noch möglich sind.

Unterdessen hat das Land Sachsen bereits angekündigt, das ohnehin in hoch umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten ab Samstag wieder aufzuheben.

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