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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Stefan Bachmor
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Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne beschreibt das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren und Quälen eines Menschen an seinem Arbeitsplatz. Über Mobbing muss man sich zunächst einmal zu sprechen trauen – mit uns, aber auch mit Ärzten, um sich die psychischen und gesundheitlichen Probleme einzugestehen und Hilfsangebote auszuloten und wahrzunehmen.
Problematisch ist regelmäßig der konkrete Nachweis des Mobbing, da Mobber ihre Handlungen in der Regel zu verschleiern versuchen. Zur Beweissicherung ist das Führen eines sog. Mobbing-Tagebuchs daher unerlässlich.
Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, die Persönlichkeitsrechte, Gesundheit und Ehre der Arbeitnehmer zu schützen.
Zwar gibt es in Deutschland kein eigenständiges Mobbing-Schutzgesetz, es ist allerdings zu beobachten, dass in den letzten Jahren in der arbeitsgerichtlichen Spruchpraxis die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer grundsätzlich gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erweitert wurden.
Wir fordern für unsere Mandanten diese Fürsorgepflicht beim Arbeitgeber aktiv ein: Bei Untätigkeit des Arbeitgebers oder unwirksamer Intervention setzen wir auch Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Therapiekosten etc. für Sie durch!
Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Beim Mobbing unter Arbeitnehmern sollte der gemobbte Arbeitnehmer unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren.
Dieser hätte dann im Zuge seiner Fürsorgepflicht Maßnahmen gegen die mobbende Person zu ergreifen, d.h. zunächst ein Mitarbeitergespräch zu führen und sodann gegebenenfalls abzumahnen, zu versetzen oder gar zu kündigen. In der Praxis sieht dies freilich meistens anders aus, da der gemobbte Arbeitnehmer sehr nachvollziehbare Hemmungen haben wird, sich in dieser Weise zu offenbaren.
Geht das Mobbing vom Arbeitgeber aus, hat der Betroffene die Möglichkeit der Unterlassungsklage sollte darüber hinaus Strafanzeige stellen.
In die Zukunft gerichtet geht es konkret um Unterlassungsansprüche, für die Vergangenheit um Schadensersatzansprüche, v.a. auf Schmerzensgeld und solche Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.
Einen besonderen Schutz erfährt das Mobbing-Opfer auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das konkrete Diskriminierungsverbote katalogartig aufgeführt.
Das wichtigste ist hier, dass Sie sich offenbaren, und zwar idealerweise einem Ihnen gewogenen Arbeitskollegen, dem Betriebsrat (soweit vorhanden) und gegebenenfalls sogar Ihrem Arbeitgeber.
Mobbing am Arbeitsplatz ist gezielte Schikane mit teilweise schweren körperlichen und gesundheitlichen Auswirkungen beim Mobbing-Opfer, so dass es gerade auch im Interesse des Arbeitgebers liegt, diesbezüglich informiert zu werden.
Sie sollten hierbei sachlich bleiben und sich an die Fakten halten, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, ein Denunziant zu sein. Die objektiven Tatsachen tragen Sie am besten durch Führen eines sog. Mobbing-Tagebuchs zusammen. Versuchen Sie möglichst detailliert Zeit, Ort und Art des Mobbing aufzuführen.
Parallel dazu sollten Sie frühzeitig, d.h., sobald sie erkennen, dass das Mobbing bei Ihnen ein Krankheitsbild hervorruft, einen Neurologen oder Psychologen konsultieren.
Ein Mobbing-Tagebuch hat idealerweise zweierlei Funktionen: Zum einen dient es der eigenen Verarbeitung des Erlebten, zum anderen Beweiszwecken zur Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
In einem Mobbingtagebuch müssen die Mobbingattacken detailliert beschrieben und sorgfältig dokumentiert werden. Eine exakte Datumsangabe ist ebenso unerlässlich wie eine konkrete Beschreibung der Attacken, insbesondere, wenn es um Verbalbeleidigungen geht, die möglichst im Wortlaut wiederzugeben sind.
Auch etwaige Zeugen für einzelne Vorfälle sind zwingend aufzuführen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein in jüngeren Jahren immer häufiger zu Tage tretendes Thema, das auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen hat.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einem zu ihren Lasten gehenden Mobbing am Arbeitsplatz, sehen Sie sich selbst dem Vorwurf des Mobbing ausgesetzt oder werden sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern von Vergünstigungen und Sonderleistungen ausgeschlossen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir loten Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und tragen dafür Sorge, dass Ansprüche fristgerecht geltend gemacht werden, so dass sie keiner Verwirkung unterliegen. Dabei haben wir stets die besondere Sensibilität des Themas im Blick und treten dementsprechend auf.
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