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Fitness- und Sportstudios in Hamburg bleiben geschlossen.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Schließung von Fitness- und Sportstudios in Hamburg rechtmäßig ist.

Das Gericht hat auf die Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und den Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios nunmehr insgesamt abgelehnt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts erweist sich die Schließung von Sport- und Fitnessstudios grundsätzlich als rechtmäßig: Der Verordnungsgeber bewege sich im Rahmen seines Einschätzungsspielraums, wenn er zum einen davon ausgehe, dass der Betrieb von Fitnessstudios eine vergleichsweise hohe Infektionsgefahr mit dem Coronavirus in sich berge. Die dort in geschlossenen Räumlichkeiten naturgemäß häufig auftretende hohe Atemfrequenz der Kunden bedinge durch das intensive Ausatmen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechend erhöhte Aerosolbelastung der Raumluft. Zum anderen bleibe der Verordnungsgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums, wenn er das Infektionsrisiko auch durch Schutzvorgaben für nicht hinreichend kontrollierbar und daher momentan die Schließung der Fitnessstudios weiterhin für erforderlich halte, um das Ziel der Eindämmung einer erhöhten Infektionsgefahr durch das Coronavirus zu erreichen.

OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2020 – 5 Bs 77/20

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