Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Hamburg

Stefan Bachmor | FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

RECHTSANWALT ARBEITSRECHT HAMBURG

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht geprägt durch ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Andererseits ist die Interessenlage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern häufig gegenläufig. Aus unserer Sicht war daher, um diesen in der Natur der Sache angelegten Konflikt zu vermeiden, die ganz grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob unsere Kanzlei sich den Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberinteressen zuwenden möchte. Wir haben uns festgelegt und widmen uns in der arbeitsrechtlichen Ausrichtung unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit voll und ganz den Belangen von Arbeitnehmern! Wir freuen uns Ihnen schnell und unkompliziert zu Helfen.

Ihr Stefan Bachmor, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Kündigung

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, ist Eile geboten. Der Arbeitnehmer hat hier Fristen einzuhalten...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Aufhebung

Eine Aufhebungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Abmahnung

Im Arbeitsrecht beanstandet ein Arbeitgeber mit einer Abmahnung ein bestimmtes ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Verhandlung

Verhandlungsgeschick hat nur, wer den Konfliktfall fokussiert und mit der Führung auch harter außergerichtlicher ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Prozessführung

Prozessführung ist etwas, was man Profis überlassen sollte. Die Güteverhandlung im Arbeitsrecht ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Mobbing

Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne beschreibt das wiederholte und regelmäßige ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Haftung im Arbeitsverhältnis

Entsteht dem Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers ein Schaden ...

Icon - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Abfindung

Unter einer Abfindung im Arbeitsrecht versteht man eine einmalige Geldzahlung des ...

JETZT NEU - ONLINE TERMINE

Vereinbaren Sie sofort einen Beratungstermin mit Stefan Bachmor – Fachanwalt für Arbeitsrecht. Einfach online. 

RECHTSANWALT ARBEITSRECHT HAMBURG

Häufige Fragen - FAQ

Niemand rechnet damit, dass man plötzlich mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert wird. Aber das ist ganz normal und geht vielen so. Das Team von Stefan Bachmor, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg hat mal die Fragen zusammengefasst, die den meisten Mandanten auf den Seelen brennen, bevor sie einen Anwalt einschalten. Auf den Seiten der einzelnen Rechtsgebiete im Arbeitsrecht, haben wir jeweils noch weitere, speziellere FAQs beantwortet. Wenn Sie Ihre Antwort hier nicht finden, dann rufen Sie uns gern an, oder schreiben uns eine Mail. Wir sind für Sie da und werden helfen.

Ihr Stefan Bachmor, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Ja, selbstverständlich. Ein erstes kurzes Gespräch dient aus meiner Sicht insbesondere dazu abzuklären, ob der „Nasenfaktor“ stimmt. Am Ende eines solchen Austausches steht dann entweder ein Mandatsverhältnis oder man geht wieder auseinander.

Im Arbeitsrecht lohnt sich aus Arbeitnehmersicht immer ein Anwalt, schon um dem in der Regel wirtschaftlich und personell besser aufgestellten Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen zu können.

 Im außergerichtlichen Stadium oder vor dem Arbeitsgericht, also dem Rechtszug der ersten Instanz, ist eine anwaltliche Vertretung der Parteien nicht vorgeschrieben. Vor dem Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz und auch vor dem Bundesarbeitsgericht müssen Sie sich allerdings zwingend anwaltlich vertreten lassen.

Für eine erste Beratung beträgt die Gebühr gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) höchstens 190 €. Hinzu kommen noch Nebenkosten wie eine Auslagenpauschale (üblicherweise 20 €) sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer.

Die Rechtsanwaltsgebühren im Arbeitsrecht richten sich in erster Linie nach dem Streitwert. Hierzu muss man die Richtlinien verschiedene Arbeitsgerichte kennen, die z. T. regelrechte Streitwertkataloge für bestimmte Rechtsstreitigkeiten führen, so dass eine hinreichende Transparenz gegeben ist.

Wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben und die Sperrfrist (regelmäßig drei Monate) abgelaufen ist, können und sollten Sie diese auch nutzen. Ansonsten gilt, dass im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit und der gerichtlichen Auseinandersetzung in der ersten Instanz jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selber zu tragen hat.

 Ja, die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgt direkt mit dem Rechtsschutzversicherer. Sollte eine Selbstbeteiligung (ähnlich wie bei einer Kaskoversicherung) im Rechtschutzversicherungsvertrag vereinbart sein, trägt diesen Anteil der Mandant.

Generell bildet der dreifache Wert eines Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers den Streitwert für eine Kündigungsschutzklage. Werden im Gütetermin weitere Positionen des Arbeitsverhältnisses mitverhandelt (z.B. die Erstellung eines Arbeitszeugnisses), kann es insofern zu Aufschlägen kommen (weitere 250-500 €). Vergleichen sich die Parteien im Gütetermin, verdient der Anwalt eine Geschäftsgebühr, eine Termingebühr und eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das kommt darauf an: Einen Gütetermin setzen die Arbeitsgerichte zur Förderung des Verfahrens relativ schnell an, in der Regel innerhalb der ersten drei Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage. Kommt es dort zu keiner Einigung der Parteien, wird ein dann erforderlicher Kammertermin aber wegen dann erforderlich werdender Vorbereitungstätigkeiten der Gerichte erst einige Monate später möglich sein. Dieser Umstand ist eine der frühen Stellschrauben der Arbeitsrichter, Druck auf die Parteien auszuüben, sich bereits im Gütetermin zu vergleichen.

Als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips muss der Staat Rechtsuchenden bei nachgewiesener Bedürftigkeit Hilfe anbieten.

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Rechtsuchende. Nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird diese für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren gewährt. Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit aus der Staatskasse unabhängig von Streitwert, Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit eine pauschale Vergütung.

Prozesskostenhilfe bedeutet dementsprechend die finanzielle Unterstützung bedürftiger Personen bei der Durchführung von Gerichtsverfahren. Ihre Bewilligung setzt voraus, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die beabsichtigte Klage nicht als mutwillig erscheint.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe sollte ein Rechtsanwalt stellen. Mit diesem Antrag sollte zugleich ein Klageentwurf übermittelt werden mit dem weiteren Antrag, die Klage im Umfang der Gewährung der Prozesskostenhilfe als eingereicht zu behandeln, um den Antragsteller vor etwaigen und völlig unnötigen Eigenkosten zu bewahren.

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, ist die Partei von der Zahlung von Gerichts- und Verfahrenskosten befreit. Ob Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung gewährt wird, hängt vom konkreten wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Partei ab.

JETZT NEU - ONLINE TERMINE

Vereinbaren Sie sofort einen Beratungstermin mit Stefan Bachmor – Fachanwalt für Arbeitsrecht. Einfach online. 

RECHTSANWALT ARBEITSRECHT HAMBURG

Aktuelle Themen - Blog

In unserem Blog schreibt Stefan Bachmor, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg über Themen rund um das Arbeitsrecht. Von aktuellen Urteilen über relevante Fälle bis hin zu kuriosem aus aller Welt. Wenn Sie ein Thema bzw. eine Frage zum Gebiet Arbeitsrecht haben, dann schreiben Sie uns eine Mail und vermerken darin ihr Einverständnis, dass wir ihre Frage und unsere Antwort auch in diesem Blog veröffentlichen dürfen. Ihr Name wird natürlich nicht veröffentlicht.

Ihr Stefan Bachmor, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg

RECHTSANWALT ARBEITSRECHT HAMBURG

Über Stefan Bachmor

Stefan Bachmor ist seit 2002 Rechtsanwalt und seit 2013 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Darüber Hinaus hat Stefan Bachmor noch Fachanwaltstitel für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Stefan Bachmor ist Partner der Kanzlei Rocke, Winter, Bachmor Rechtsanwälte in Hamburg.