Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag einer über 60-jährigen Antragstellerin, Amtsinspektorin bei einem Bezirksamt, zurückgewiesen. Ihr Dienstherr hatte Ende März 2020 angeordnet, sie habe bis zum 17.4.2020 Dienst im Homeoffice zu leisten. Die Entscheidung sei aus Fürsorgegründen geboten, wegen ihres Lebensalters und dem damit erhöhten Risiko für eine Covid-19- Erkrankung.
Das Verwaltungsgericht hat die Anordnung des Dienstherrn bestätigt: Die Antragstellerin müsse die Maßnahme für einen begrenzten Zeitraum hinnehmen. In der Abwägung zwischen der Erfüllung der Fürsorgepflicht und dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dürfe der Dienstherr für einen kurzen Zeitraum angesichts der durch die Pandemie bestehenden Ausnahmesituation in Kauf nehmen, dass sich die amtsangemessene Beschäftigung auf eine bloße Rufbereitschaft und Übertragung einzelner Aufgaben im Homeoffice beschränkt.
VG Berlin, Urt. v. 14.4.2020 – 28 L 119/20