Eine Tätowierung mit Frauenschädeln steht einer Übernahme in den mittleren Polizeidienst nicht entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber für den mittleren Polizeidienst recht gegeben, der sich gegen eine Nichtberücksichtigung der Polizeibehörde gewendet hat, die seine Tätowierungen (Frauenschädel