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Das Corona-Virus – was gilt für Arbeitnehmer?

Die Corona-Pandemie verunsichert weiterhin zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auf einige der vordringlichsten Ängste sollen nachstehend kurz eingegangen werden. 

 

  • Muss der Arbeitnehmer seine Infektion angeben?

 

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber den Grund seiner Arbeitsunfähigkeit zu nennen. Bei einer Infektion mit dem gefährlichen Corona-Virus ergeben sich aber arbeitsvertragliche Treuepflichten des Arbeitnehmers, und zwar nicht nur gegenüber seinem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber der übrigen Belegschaft. Daher sind Arbeitnehmer, die sich in Gebieten mit besonderem Risiko aufgehalten haben, verpflichtet, diesen Aufenthalt und auch den Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen von sich aus anzuzeigen. Nur so ist der Arbeitgeber in der Lage, die von ihm zu verlangenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz effektiv umzusetzen.

 

  • Darf der Arbeitnehmer aus Angst vor einer möglichen Infektion von sich aus zu Hause bleiben?

 

Bleibt der Arbeitnehmer aus Sorge vor einer Infektion von sich aus zu Hause, so tut er dies auf eigenes Risiko. Arbeitsrechtlich stellt ein solches Verhalten eine Arbeitsverweigerung dar, die den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Falle der beharrlichen Verweigerung des Arbeitnehmers sogar zur Kündigung berechtigen kann.

 

  • Wer muss bei einer Betriebsschließung Entgeltfortzahlung leisten?

 

Egal, ob die Schließung des Betriebs auf einer freien Willensentscheidung des Arbeitgebers oder einer von der Gesundheitsbehörde angeordneten Maßnahme beruht: der Arbeitnehmer erhält Entgeltfortzahlung in Höhe seines Verdienstausfalls – jedenfalls für die Dauer von sechs Wochen.

 

  • Kann der Arbeitgeber einseitig eine Tätigkeit im Home-Office anordnen?

 

Grundsätzlich ist eine einseitige Zuweisung von Telearbeit nicht vom arbeitsvertraglichen Weisungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Corona-Krise wird dem Arbeitgeber aber ein Ermessensspielraum eingeräumt, da die die Anordnung eine geeignete Maßnahme zum Gesundheitsschutz darstellt, die möglicherweise sogar Leben rettet.

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