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Fitnessstudios in Niedersachsen bleiben geschlossen

Die in der niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios bleibt bestehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Die Betreiberin eines Fitnessstudios hatte sich gegen die angeordnete Schließung gewährt und sich auf ihr Abstands- und Hygienekonzept berufen. Sie forderte eine Gleichbehandlung mit anderen Betrieben wie Friseursalons und Gaststätten.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt: Die in Fitnessstudios typischen Ansammlungen körperlich trainierender Personen in geschlossenen Räumen begründen danach ein hohes Infektionsrisiko, da durch das deutlich gesteigerte Atemverhalten unter körperlicher Belastung einer Vielzahl von Personen auf vergleichsweise engem Raum und bei begrenztem und nur unzureichend durchmischten Luftvolumen die Gefahr der Infektionen weiterer Personen deutlich erhöht werde. Der Betrieb eines Fitnessstudios sei aufgrund der mit der erhöhten Atemaktivität gesteigerten Ansteckungsgefahr daher ein gegenüber der Öffnung von Friseursalons und Gaststätten anders zu würdigender Sachverhalt.

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