Sie sind hier | Berliner Hotels bleiben vorerst geschlossen

Berliner Hotels bleiben vorerst geschlossen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Hotels in Berlin grundsätzlich bis zum 24.5.2020 für Touristen geschlossen bleiben.

Der klagende Hotelbesitzer betreibt in Berlin-Mittel ein Hotel mit 121 Zimmern. Der Betrieb ist nach der CoronaLandesverordnung bis zum 24.5.2020 untersagt. Nach diesem Zeitpunkt dürfen Hotels touristische Übernachtungen unter Einhaltung strenger Hygieneregeln wieder anbieten. Der Hotelbetreiber begehrte die vorzeitige vollständige Öffnung seines Hotels.

Das Verwaltungsrecht Berlin hat den Eilantrag abgelehnt: Zwar stelle das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff sowohl in die Berufsfreiheit als auch in das Eigentumsrecht des Hotelbesitzers dar. Diese Eingriffe seien aber bei summarischer Prüfung noch gerechtfertigt. Das Verbot diene nämlich dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Corona Virus soweit wie möglich vorzubeugen und damit zugleich die Ausbreitungsgeschwindigkeit innerhalb der Bevölkerung zu verringern. Mildere Mittel seien zur Erreichung des Ziels nicht gleich geeignet, zumal das Verbot auch nur zeitlich begrenzt und in Kürze erheblich gelockert werde. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege insbesondere mit Blick auf Einzelhandelsbetriebe nicht vor. Während unbeschränkte Hotelöffnungen einen regionen- und bundeslandübergreifenden Reiseverkehr nach sich zögen, begegneten sich im Einzelhandel in erster Linie im selben Bezirk oder derselben Stadt wohnende Personen.

VG Berlin, Beschluss vom 14.5.2020 – 14 L 97/20

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest