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Tattoo-Studios in Niedersachsen dürfen wieder öffnen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die in der niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Tattoo-Studios vorläufig außer Verzug gesetzt wird. Nach Auffassung des Gerichts kann die vollständige Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios derzeit nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme angesehen werden. Das Infektionsgeschehen habe sich auch aufgrund der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt. Die Zahl der Neuinfektionen, aber auch die Zahl der tatsächlich noch Infizierten sei deutlich zurückgegangen. Auch bei eigentlich nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, sei daher eine vollständige Untersagung der Dienstleistung nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von covid-19 anzusehen. Die mit der Nichteinhaltung des Abstandsgebots fraglos weiterhin verbundenen erhöhten Infektionsgefahren könnten hinreichend effektiv durch Hygienemaßnahmen vermindert werden.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.5.2020 – 13 MN 165/20

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