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Corona – arbeitsrechtliche Rund-um-die-Uhr-Beratung

Ab dem 23. März 2020 gilt nach dem Beschluss der Bundesregierung unter Rücksprache mit den Länderchefs nicht nur ein verschärftes Kontaktverbot. Es wurde darüber hinaus einzelnen Berufszweigen wenigstens für die Dauer von zwei Wochen die Berufsausübung regelrecht untersagt.

Dieser massive Eingriff in ein elementar arbeitsrechtliches Grundrecht stellt weite Teile des Mittelstands von jetzt auf gleich vor existenzielle Nöte, denen auch durch unbürokratische staatliche Zusicherungen nicht im gebotenen Tempo begegnet werden kann.

Betroffen sind insbesondere Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios sowie Schank- und Speisewirtschaften, die ihre Waren nicht zur Lieferung oder Abholung anbieten können.

Wir wollen in dieser besonderen Situation diesen und anderen Rechtsuchenden rasche Orientierung bieten. Schreiben Sie uns unter bachmor@rocke-rechtsanwaelte.de unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und, sofern vorhanden, Ihrer Rechtschutzversicherungsnummer.

Bleiben Sie gesund und verlieren Sie niemals den Mut!


Stefan Bachmor
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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