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Whisky-Tastings weiterhin untersagt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Whisky-Verkostungen weiterhin untersagt sind. Damit wurde der Eilantrag einer Whiskyhändlerin abgelehnt, die solche Verkostungen in ihrem Ladenlokal anbietet.

Nach Auffassung des Gerichts zählen die Whisky-Verkostungen zu den Veranstaltungen, die nach der Corona-Schutzverordnung nach wie vor verboten sind: Das Konzept der angebotenen Verkostungen gehe insbesondere über das reine Angebot gastronomischer Leistungen hinaus, die aktuell nicht mehr grundsätzlich verboten sind. Während bei der Zubereitung von Speisen und dem Angebot von Getränken in einem normalen Gastronomiebetrieb die Verköstigung des Gastes im Vordergrund steht, diene eine Whisky-Verkostung zudem der Weiterbildung der Teilnehmer und auch der Bewerbung der in dem Einzelhandel zum Verkauf angebotenen Whiskys. Neben der reinen Verkostung würden den Teilnehmern umfangreiche Erläuterungen und Hintergrundwissen zu den Whiskys angeboten. Angesichts der fehlenden Vergleichbarkeit mit erlaubten Gastronomiebetrieben sei ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot daher nicht zu erkennen.

VG Aachen7 L 336/20

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